Hilfe & FAQ
Alles Wissenswerte zur Grundsteuerreform, den Berechnungsmodellen und dem Einspruchsverfahren.
Produkthandbuch
Vollständige Anleitung mit Suche und PDF-Download
Die 4 Berechnungsmodelle
Bundesmodell
Gilt für: Berlin, Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, NRW, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen
Das Bundesmodell nach §§ 219-228 BewG berechnet den Grundsteuerwert als Sachwert (Bodenwert + Gebäudewert) und wendet darauf die Steuermesszahl (0,031 % für Wohnnutzung, 0,034 % für Gewerbe) sowie den Hebesatz der Gemeinde an.
Bayern-Modell
Gilt für: Bayern
Bayern nutzt ein flächenbasiertes Modell (BayGrStG). Grundlage sind Äquivalenzzahlen auf Grundstücks- und Gebäudefläche, unabhängig vom Bodenwert.
Baden-Württemberg-Modell
Gilt für: Baden-Württemberg
BW verwendet ein reines Bodenwertmodell (LGrStG BW). Es wird nur der Bodenrichtwert multipliziert mit der Grundstücksfläche berücksichtigt - kein Gebäudewert.
Hamburg-Modell
Gilt für: Hamburg
Hamburg nutzt ein wohnflächenbasiertes Modell (HmbGrStG). Die Wohnfläche wird mit einer Äquivalenzzahl und einem Lagefaktor multipliziert.
Häufige Fragen
Wie lese ich meinen Grundsteuerbescheid?▼
Wie lange habe ich Zeit für einen Einspruch?▼
Ab welcher Abweichung lohnt sich ein Einspruch?▼
Ist der generierte Einspruchsentwurf rechtsverbindlich?▼
Welche Daten werden gespeichert?▼
Warum unterscheidet sich mein Ergebnis vom Bescheid?▼
Weitere Fragen?
Bei technischen Fragen wenden Sie sich an grundsteuer@wamocon.com. Für rechtliche Beratung empfehlen wir einen Steuerberater oder Rechtsanwalt.