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Hilfe & FAQ

Alles Wissenswerte zur Grundsteuerreform, den Berechnungsmodellen und dem Einspruchsverfahren.

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Die 4 Berechnungsmodelle

Bundesmodell

Gilt für: Berlin, Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, NRW, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen

Das Bundesmodell nach §§ 219-228 BewG berechnet den Grundsteuerwert als Sachwert (Bodenwert + Gebäudewert) und wendet darauf die Steuermesszahl (0,031 % für Wohnnutzung, 0,034 % für Gewerbe) sowie den Hebesatz der Gemeinde an.

Bayern-Modell

Gilt für: Bayern

Bayern nutzt ein flächenbasiertes Modell (BayGrStG). Grundlage sind Äquivalenzzahlen auf Grundstücks- und Gebäudefläche, unabhängig vom Bodenwert.

Baden-Württemberg-Modell

Gilt für: Baden-Württemberg

BW verwendet ein reines Bodenwertmodell (LGrStG BW). Es wird nur der Bodenrichtwert multipliziert mit der Grundstücksfläche berücksichtigt - kein Gebäudewert.

Hamburg-Modell

Gilt für: Hamburg

Hamburg nutzt ein wohnflächenbasiertes Modell (HmbGrStG). Die Wohnfläche wird mit einer Äquivalenzzahl und einem Lagefaktor multipliziert.

Häufige Fragen

Wie lese ich meinen Grundsteuerbescheid?
Ihr Grundsteuerbescheid enthält den Grundsteuerbetrag in Euro (Jahresbetrag), das Datum des Bescheids und den Fälligkeitstermin. Wichtig: Der Bescheid basiert auf dem Grundsteuerwertbescheid und dem Steuermessbescheid des Finanzamts - prüfen Sie alle drei Dokumente.
Wie lange habe ich Zeit für einen Einspruch?
Die Einspruchsfrist beträgt einen Monat ab Bekanntgabe des Bescheids (§ 355 AO). Bei Postversand gilt der Bescheid nach 3 Tagen als bekanntgegeben (§ 122 Abs. 2 AO). Beispiel: Bescheid vom 1. Mai 2025 → bekanntgegeben am 4. Mai → Einspruchsfrist bis 4. Juni 2025.
Ab welcher Abweichung lohnt sich ein Einspruch?
Wir markieren Abweichungen ab 50 € als 'erheblich'. Die Entscheidung über einen Einspruch liegt bei Ihnen - berücksichtigen Sie auch den Aufwand. Bei kleinen Abweichungen kann ein informelles Schreiben an das Finanzamt ausreichen.
Ist der generierte Einspruchsentwurf rechtsverbindlich?
Nein. Der Entwurf ist ein informatorisches Muster auf Basis gesetzlicher Formeln. Er stellt keine Rechtsberatung dar. Vor der Einreichung empfehlen wir die Prüfung durch einen Steuerberater oder Rechtsanwalt.
Welche Daten werden gespeichert?
Ohne Konto werden keine Daten gespeichert - alles bleibt im Browser. Mit Konto werden Ihre Prüffälle und Fristen in der Datenbank gespeichert, damit Sie jederzeit darauf zurückgreifen können. Sie können alle Daten jederzeit exportieren oder löschen.
Warum unterscheidet sich mein Ergebnis vom Bescheid?
Mögliche Ursachen: (1) Abweichende Grundstücksdaten im Bescheid, (2) Sonderregelungen Ihrer Gemeinde (abweichender Hebesatz), (3) Steuerbefreiungen oder Vergünstigungen, (4) Rundungsdifferenzen. Prüfen Sie zunächst Ihre Eingaben gegen die Angaben im Grundsteuerwertbescheid.

Weitere Fragen?

Bei technischen Fragen wenden Sie sich an grundsteuer@wamocon.com. Für rechtliche Beratung empfehlen wir einen Steuerberater oder Rechtsanwalt.